Verzugszinsen Rechner
Berechnen Sie offene Forderung, Verzugszinsen und mögliche 40-Euro-Pauschale in einem Schritt.
Mehr erfahrenEine Zahlungserinnerung ist oft der sinnvollste erste Schritt, wenn eine Rechnung offen bleibt. Sie erinnert den Kunden freundlich an die Zahlung, ohne den Ton sofort zu verschärfen.
Nutzen Sie den Rechner auf rechnung-im-verzug.de. Dort bekommen Sie je nach Fall automatisch einen passenden Text für Zahlungserinnerung oder Mahnung.
Jetzt offene Rechnung berechnenEine Zahlungserinnerung ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Rechnung offen ist, Sie den Kunden aber zunächst freundlich und ohne unnötige Eskalation an die Zahlung erinnern wollen.
Sie eignet sich besonders gut, wenn die Rechnung vermutlich übersehen, verlegt oder intern noch nicht weitergeleitet wurde.
Eine gute Zahlungserinnerung muss nicht kompliziert sein. Sie sollte aber so klar sein, dass der Empfänger sofort erkennt, welche Rechnung offen ist, welcher Betrag noch fehlt und wie gezahlt werden soll.
In eine gute Zahlungserinnerung gehören mindestens Name oder Firma des Kunden, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Betrag und eine höfliche Bitte um Zahlung.
Mit dem Rechner sehen Sie sofort, ob in Ihrem Fall noch eine freundliche Zahlungserinnerung sinnvoll ist oder bereits eine Mahnung passt.
Jetzt offene Rechnung berechnenDirekt als Vorlage nutzbar.
Direkt als Vorlage nutzbar.
Eine Zahlungserinnerung wird rechtlich dann zur Mahnung, wenn sie den Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auffordert.
Nicht die Überschrift entscheidet, sondern die Funktion des Schreibens: Klare Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit bedeutet in der Praxis oft schon Mahnung.
Ob in Ihrem Fall eine freundliche Zahlungserinnerung ausreicht oder bereits eine klare Mahnung sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob die Rechnung schon fällig ist und ob bereits Verzug eingetreten ist.
Nutzen Sie den Rechner und lassen Sie sich automatisch anzeigen, ob eher eine Zahlungserinnerung oder bereits eine Mahnung passend ist.
Der Rechner hilft Ihnen dabei, die offene Forderung einzuordnen und direkt einen passenden Text für Ihren konkreten Fall zu verwenden.
Jetzt offene Rechnung berechnenEine Zahlungserinnerung ist meist die freundlichere erste Aufforderung. Eine Mahnung ist deutlicher und verlangt die Zahlung klarer.
Nein. Sie können auch direkt eine Mahnung senden. Die Zahlungserinnerung ist eher eine praktische und kommunikative Entscheidung.
Sie sollte die Rechnung klar bezeichnen, also insbesondere Rechnungsnummer, offenen Betrag und eine höfliche Bitte um Zahlung enthalten.
Nur wenn der Schuldner sich bereits im Verzug befindet. In einer freundlichen ersten Vorlage sollten Verzugszinsen nicht vorschnell genannt werden.
Nein. Die 40-Euro-Pauschale gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
Sobald der Schuldner nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung aufgefordert wird, kann das Schreiben rechtlich bereits als Mahnung wirken.
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