Rechnung im Verzug Rechner

Berechnen Sie bei offenen Rechnungen Verzugszinsen, 40-Euro-Pauschale und den Gesamtbetrag sofort – inklusive passendem Text für Mahnung oder Zahlungserinnerung.

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Offene Rechnung jetzt prüfen

Geben Sie die Rechnungsdaten ein. Der Rechner prüft Verzug, Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale automatisch.

Offener Bruttobetrag der Rechnung in Euro.

Das Datum, an dem die Rechnung bezahlt sein musste.

Wählen Sie Privatkunde oder Geschäftskunde.

Bis zu diesem Datum werden Verzugszinsen berechnet.

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So wird Ihre Forderung berechnet

Der Rechner ermittelt zunächst, ob auf Basis Ihrer Angaben bereits Verzug vorliegt. Anschließend werden die Verzugszinsen bis zum gewählten Datum berechnet. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird zusätzlich die 40-Euro-Mahnpauschale berücksichtigt.

Sie erhalten am Ende nicht nur eine Summe, sondern auch eine klare Einordnung: Liegt bereits ein sicher berechenbarer Verzug vor, zeigt der Rechner die aktuelle Gesamtforderung und einen passenden Mahnungstext. Ist der Verzug noch nicht eindeutig gegeben, erhalten Sie stattdessen eine neutrale Zahlungserinnerung.

Hinweis: Dieser Rechner dient der schnellen Orientierung bei offenen Rechnungen in Deutschland. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls.

Häufige Fragen zu Verzug, Mahnung und 40-Euro-Pauschale

Verzugszinsen dürfen grundsätzlich verlangt werden, wenn der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug geraten ist.

Nicht immer. Grundsätzlich tritt Verzug durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein, es gibt aber Ausnahmen wie die 30-Tage-Regel oder einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin.

Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die 40-Euro-Pauschale kommt bei Entgeltforderungen in Betracht, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist und bereits Verzug vorliegt.

Der Basiszinssatz ist der gesetzliche Referenzzinssatz. Er wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst.

Eine Zahlungserinnerung ist meist der freundlichere erste Hinweis. Eine Mahnung macht deutlicher klar, dass die Rechnung fällig ist und Zahlung verlangt wird.

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und es sich um eine Entgeltforderung ohne Verbraucher handelt, können neben Verzugszinsen auch 40 Euro Pauschale anfallen.