40-Euro-Mahnpauschale
Wann sie gilt, wann nicht und was bei Geschäftskunden wichtig ist.
Mehr erfahrenMit diesem Rechner prüfen Sie bei offenen Rechnungen, ob bereits Verzug vorliegt, wie hoch die Verzugszinsen aktuell sind und ob zusätzlich eine 40-Euro-Pauschale in Betracht kommt.
Der Rechner prüft Verzugsbeginn, Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale automatisch.
Der Rechner prüft zuerst, ob auf Basis Ihrer Angaben bereits ein sicher berechenbarer Verzug vorliegt. Anschließend werden die Verzugszinsen bis zum gewählten Datum ermittelt.
Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird zusätzlich die 40-Euro-Mahnpauschale berücksichtigt. Außerdem erhalten Sie je nach Ergebnis automatisch einen passenden Text für Mahnung oder Zahlungserinnerung.
Wenn Sie die Hintergründe genauer verstehen möchten, finden Sie auf den Ratgeberseiten kurze und verständliche Erklärungen.
Rechnung im Verzug verstehenDer Rechner berechnet Verzugszinsen erst ab dem ermittelten Verzugsbeginn, nicht schon automatisch ab dem Fälligkeitsdatum.
Ja. Wenn der Schuldner Unternehmer ist und auf Basis Ihrer Angaben Verzug vorliegt, wird die 40-Euro-Pauschale berücksichtigt.
Ja. Der Rechner gibt je nach Fall automatisch einen kopierbaren Text für Mahnung oder Zahlungserinnerung aus.
Ja. Die Berechnung ist auf offene Rechnungen und Verzugsregeln in Deutschland ausgelegt.
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