Verzugszinsen Rechner
Berechnen Sie offene Forderung, Verzugszinsen und mögliche 40-Euro-Pauschale in einem Schritt.
Mehr erfahrenWenn eine Rechnung offen bleibt, stellt sich schnell die Frage, wie eine Mahnung richtig geschrieben wird. Wichtig ist vor allem, dass die Forderung klar bezeichnet wird und der Ton zum Fall passt.
Nutzen Sie den Rechner auf rechnung-im-verzug.de. Dort erhalten Sie je nach Fall automatisch einen passenden Text für Mahnung oder Zahlungserinnerung.
Jetzt offene Rechnung berechnenEine Mahnung ist sinnvoll, wenn eine Rechnung fällig ist und die Zahlung nicht erfolgt. In vielen Fällen ist sie der klassische Weg, um den Schuldner nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung aufzufordern.
Ob vorher noch eine freundliche Zahlungserinnerung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wer schnell Klarheit will, kann aber auch direkt eine Mahnung formulieren.
Eine gute Mahnung muss die offene Forderung eindeutig bezeichnen. Dazu gehören insbesondere Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Betrag und ein klarer Hinweis darauf, dass die Zahlung noch aussteht.
Zusätzlich sollte eine Mahnung eine klare Zahlungsaufforderung und eine neue Frist enthalten. So weiß der Empfänger sofort, worum es geht und was jetzt erwartet wird.
Mit dem Rechner sehen Sie sofort, ob in Ihrem Fall bereits Verzug vorliegt und welcher Text besser passt.
Jetzt offene Rechnung berechnenDirekt als Vorlage nutzbar.
Direkt als Vorlage nutzbar.
Ob in Ihrem Fall eher eine Mahnung oder zunächst nur eine Zahlungserinnerung sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob bereits Verzug eingetreten ist.
Genau das prüft der Rechner auf rechnung-im-verzug.de anhand von Fälligkeit, Mahnung nach Fälligkeit, 30-Tage-Regel und der Frage, ob Ihr Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
Der Rechner hilft Ihnen dabei, den möglichen Verzugsbeginn einzuordnen und direkt einen passenden Text für Ihren Fall zu verwenden.
Jetzt offene Rechnung berechnenEine Zahlungserinnerung ist meist die freundlichere erste Aufforderung. Eine Mahnung macht deutlicher klar, dass die Rechnung fällig ist und Zahlung verlangt wird.
Nein. Sie können auch direkt eine Mahnung senden. Eine Zahlungserinnerung ist eher eine praktische und kommunikative Entscheidung.
Grundsätzlich reicht eine Mahnung aus. Mehrere Mahnstufen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Eine Mahnung sollte die Rechnung klar bezeichnen, also insbesondere Rechnungsnummer, offenen Betrag, Fälligkeit und eine neue Zahlungsfrist nennen.
Ja, aber nur dann, wenn der Schuldner sich bereits im Verzug befindet.
Nein. Die 40-Euro-Mahnpauschale gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
Grundsätzlich ja, solange die Mahnung den Empfänger erreicht und inhaltlich eindeutig ist.
Ja, in bestimmten Fällen. Das gilt etwa bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder bei der 30-Tage-Regel.
Berechnen Sie offene Forderung, Verzugszinsen und mögliche 40-Euro-Pauschale in einem Schritt.
Mehr erfahrenMahnung, 30-Tage-Regel und Verzugsbeginn einfach erklärt.
Mehr erfahrenFreundliche erste Erinnerung bei offener Rechnung mit Mustertext.
Mehr erfahrenWann sie gilt, wann nicht und was bei Geschäftskunden wichtig ist.
Mehr erfahren